Bei der Installation einer Sat-Empfangsanlage besteht keine Genehmigungs- und Gebührenpflicht gegenüber Behörden und Organisationen. Bauordnungsrechtlich betrachtet, sind Parabolantennen von 0,60 m - 1,20 m Durchmesser für Gemeinschaftsempfangsanlagen in aller Regel genehmigungsfrei.
Bei Antennen mit einem größeren Durchmesser kann unter Umständen eine Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes erforderlich sein.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Eine feste Anbringung einer Sat-Anlage an der sichtbaren Front durch den Mieter ist durch den Vermieter genehmigungspflichtig. Auch als Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus ist empfohlen, die Anbringung der Sat-Schüssel mit der Eigentümergemeinschaft vorab abzusprechen.